AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Dienstleistungen Connectivity Service
Stand 01.07.2022
1. Umfang der Leistung der Dienstleistung Connectivity Service
a. Die Netze BW GmbH (nachfolgend „Netze BW“ genannt) unterhält und betreibt den „Connectivity Service“ auf Basis von LoRaWAN®. LoRaWAN® ist eine Marke, die unter Lizenz der LoRa Alliance® verwendet wird.
i. Mit dem Connectivity Service können insbesondere Privatpersonen, Firmen, Vereine und Kommunen Sensoren mit LoRaWAN®-Konnektivität im LoRaWAN®-Netz der Netze BW im Falle einer verfügbaren Netzabdeckung versorgen verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der jeweilige Vertrag über eine oder alle Konnektivitäten nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zum Tagesende jenes Tages, der dem Tag im Monat des Vertragsschlusses entspricht, kündbar.
Beispiel: Ist Beginn der Laufzeit der fünfzehnte Tag eines Monats (z.B. 15.01.), so kann die Kündigung, nachdem der Vertrag eine unbestimmte Laufzeit erhält, hier ab dem 15.07., wirksam zwischen dem sechszehnten Tag des Vormonats und dem fünfzehnten Tag des Monats des gewünschten Laufzeitendes erklärt werden.
ii. Gegenüber allen anderen verlängert sich die Mindestlaufzeit im Anschluss jeweils um weitere 180 Tage, wenn sie nicht zuvor gekündigt wird. Die Kündigung ist in diesen Fällen jederzeit zum Ende der Vertragslaufzeit und auch in Bezug auf einzelne Konnektivitäten möglich.
b. Ferner bietet Netze BW den Nutzer*innen an, vorkonfigurierte Gateways mit einer SIM-Karte im Eigentum der Netze BW zu mieten, um einen Standort mit Konnektivität zu versorgen. Die Miete eines Gateways beläuft sich auf eine Mindestlaufzeit von 365 Tagen.
i. Diese verlängert sich im Anschluss für Verbraucher und Vereine jeweils auf unbestimmte Zeit. Danach ist der Vertrag jederzeit kündbar.
ii. Gegenüber allen anderen Vertragsparteien verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere Tage. Die Miete einzelner Gateways ist jederzeit zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.
2. Mitwirkung des/der Nutzer*in
a. Der/die Nutzer*in hat folgende Leistungen selbst zu erbringen. Diese sind nicht Gegenstand des Mietvertrags über ein Gateway:
i. Einrichtung des vorkonfigurierten Gateways vor Ort
ii. Betrieb des Gateways
iii. Störungsbehebung
3. Technische Voraussetzungen für die Nutzung des Connectivity Service
a. Die Nutzung des Connectivity Service erfolgt mittels eines gängigen, aktuellen Browsers über das Internet. Für den erforderlichen Zugang zum Internet trägt der/die Nutzer*in Sorge.
b. Die Netze BW kann den Zugang zum Connectivity Service zeitweilig beschränken oder unterbinden, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Integrität des Systems oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, z.B. Wartung erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Soweit möglich wird die Netze BW die Nutzer*innen von diesen Maßnahmen im Voraus in Kenntnis setzen.
c. Die in den Gateways enthaltenen SIM-Karten dürfen nur in dem jeweiligen Gateway eingesetzt werden. Sie sind zu jeder Zeit im Eigentum der Netze BW. Wird die SIM-Karte aus dem vorkonfigurierten Gerät entfernt, so trägt die Netze BW keine Haftung für die Funktionsfähigkeit des Gateways, und zwar auch nicht nach Wiedereinsetzen der SIM-Karte.
4. Sicherheitsvorkehrungen
Jede/r Nutzer*in erhält für den ZENNER International GmbH & Co. KG-Service „Element IoT“ von Netze BW jeweils eine eigene gültige Benutzerkennung, bestehend aus einem Benutzernamen und einem Passwort. Der/die Nutzer*in erhält bei der Registrierung zunächst ein Initialpasswort, dass bei Erstanwendung zu ändern ist. Die Benutzerkennung ist so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugang dazu haben.
Der/die Nutzer*in erhält darüber hinaus die Aufforderung bei der initialen Registrierung im Login-Portal des Connectivity Service ein Passwort zu vergeben. Als Benutzername ist die E-Mail-Adresse, die bei der initialen Bestellung des Connectivity Service angegeben wurde, vorausgefüllt. Der Benutzername ist von/m Nutzer*in änderbar.
Der Benutzername und das Passwort ist so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugang dazu haben.
5. Verwendung der persönlichen Daten
Jede/r Nutzer*in erhält für den ZENNER International GmbH & Co. KG-Service „Element IoT“ von Netze BW jeweils eine eigene gültige Benutzerkennung, bestehend aus einem Benutzernamen und einem Passwort. Der/die Nutzer*in erhält bei der Registrierung zunächst ein Initialpasswort, dass bei Erstanwendung zu ändern ist. Die Benutzerkennung ist so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugang dazu haben.
Der/die Nutzer*in erhält darüber hinaus die Aufforderung bei der initialen Registrierung im Login-Portal des Connectivity Service ein Passwort zu vergeben. Als Benutzername ist die E-Mail-Adresse, die bei der initialen Bestellung des Connectivity Service angegeben wurde, vorausgefüllt. Der Benutzername ist von/m Nutzer*in änderbar.
Der Benutzername und das Passwort ist so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugang dazu haben.
6. Zahlungsmodalitäten
Gültige Zahlungsmethode ist die Bezahlung per PayPal.
Darüber hinaus bietet Netze BW dem/der Nutzer*in im Einzelfall Zahlung auf Rechnung an. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Die Netze BW hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Zahlungsdaten des/der Nutzer*innen. Der/die Nutzer*in ist vorleistungspflichtig, d.h., dass der Zugriff auf den Connectivity Service wird erst nach Zahlungseingang freigeschaltet. Die Netze BW behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall vor, dass der/die Nutzer*in mit der Zahlung in Verzug gerät.
7. Sorgfaltspflicht
a. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende IT-Geräte bereitzustellen und die danach üblichen Sicherheitsverfahren und -maßnahmen einzuhalten.
b. Der/die Nutzer*in hat das gemietete Gateway sorgsam und pfleglich zu behandeln. Netze BW ist nicht verpflichtet, Gewährleistung für Mängel an Geräten zu leisten, die auf solchem, von dem/der Nutzer*in zu vertretenden, unsachgemäßen Umgang herrühren.
c. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, bei Nutzung des Connectivity Service äußerst sorgfältig zu handeln und dabei die besonderen mit der Verwendung des Internet einhergehende Risiken zu berücksichtigen. Dem/r Nutzer/in obliegen insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten:
i. Der/die Nutzer/in darf seine/ihre Eingaben nur dann zur Datenübermittlung an die Netze BW freigeben, wenn der Browser anzeigt, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt.
ii. Der/die Nutzer/in darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung des Connectivity Service oder der zugrunde liegenden Infrastruktur zur Folge haben könnten.
iii. Der/die Nutzer/in ist nicht berechtigt, die in ELEMENT IoT hinterlegten Parser zu veröffentlichen oder an unberechtigte Dritte weiterzureichen. Es handelt sich dabei um geistiges Eigentum der ZENNER International GmbH & Co. KG.
d. Sollte der/die Nutzer/in personenbezogene Daten innerhalb des Connectivity Service nutzen, so trägt er/sie die Verantwortung für die datenschutzgerechte Erhebung dieser Daten.
e. Netze BW wird im Falle von Verarbeitung personenbezogener Daten dies im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften tun.
8. Sperrung und Entsperrung des Zugangs zu Connectivity Service
a. Der Zugang eines/r Nutzers/Nutzerin zum Connectivity Service wird durch die Netze BW eingeschränkt bzw. gesperrt, wenn
i. ein/e Nutzer/in die Zahlung eines fälligen Entgelts rückgängig macht oder die Zahlung aus einem anderen Grund nicht erfolgt;
ii. Netze BW den Verdacht hat, dass der Zugang eines/r Nutzers/Nutzerin missbräuchlich verwendet wird. In diesem Fall wird Netze BW den/r betroffenen Nutzer/in unverzüglich über die Sperrung informieren.
b. Der/die Nutzer/in ist selbst dafür verantwortlich, auf dem Rechner einsehbare und gespeicherte Informationen zu speichern. Die Informationen und Daten werden bei Vertragsende gelöscht.
9. Schutzrechte und Beschränkungen der Nutzungsberechtigung
a. Teile des Connectivity Service unterliegen gewerblichen Schutzrechten. Soweit nicht anders geregelt, stehen die Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen Rechte an sämtlichen Inhalten des Connectivity Service (nachfolgend „Inhalte“ genannt) ausschließlich und umfassend der Netze BW zu oder wurden Netze BW von Drittparteien vertraglich eingeräumt.
b. Sämtliche Inhalte dürfen ausschließlich im Rahmen des gewöhnlichen Aufrufs des Connectivity Service zur Betrachtung der Inhalte zu dem unter Punkt 1 aufgeführten Zweck genutzt werden. Jede darüberhinausgehende Vervielfältigung von Inhalten in elektronischer, schriftlicher oder jedweder anderen Form z. B. für eine kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte, beispielsweise in E-Mail-Newslettern, ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Netze BW. Das gilt auch für Teile der Inhalte. Ausgenommen ist die Archivierung der Inhalte für persönliche Zwecke des Nutzers.
c. Das Einrichten eines Internet-Links (Hyperlink) von anderen Internet-Seiten auf eine der zum Connectivity Service gehörenden Seiten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Netze BW untersagt. Insbesondere dürfen der Connectivity Service oder Teile des Connectivity Service nicht derart in eine Rahmenstruktur („Frames“) im Wege des sogenannten Framing eingebunden werden, dass zugleich Inhalte des Connectivity Service und andere Inhalte angezeigt werden.
d. Netze BW räumt dem/r Nutzer/in am Connectivity Service und dem Connectivity Service zugrundeliegenden Computerprogramm (nachfolgend „Software“ genannt) ein einfaches, beschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der vertragsgemäßen Nutzung des Connectivity Service ein. Diese Software darf insbesondere nicht in Datenbanken eingestellt, bearbeitet, übersetzt, verbreitet, vermietet und verliehen, öffentlich wiedergegeben, online zur Verfügung gestellt oder – außer im Rahmen des gewöhnlichen Abrufens – vervielfältigt und gespeichert werden. Der/die Nutzer*in ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an der Software an Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen.
e. Im Connectivity Service verwendete Begriffe sind zu Teil markenrechtlich geschützt. Die Markenrechte an den Begriffen stehen der Netze BW oder Dritten zu. Die Nutzung dieser Begriffe ist nur im Rahmen der markenrechtlichen Bestimmungen zulässig.
10. Inhalte des Connectivity Service und Haftung
a. Die im Rahmen des Connectivity Service enthaltene oder durch den Nutzer*innen zur Verfügung gestellten und verarbeiteten oder zugänglich gemachten Daten, Kennzahlen, Studien, Kommentare, Darstellungen und sonstige Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und sind keinesfalls als Beratung zu verstehen. Netze BW ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bemüht, für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der im Connectivity Service enthaltenen Informationen zu sorgen. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung oder Sammlung der im Connectivity Service enthaltenen Informationen können hierbei Fehler auftreten. Die Aussagen in den im Connectivity Service enthaltenen oder in oben genannter Weise zugänglich gemachten Informationen stellen keine Garantie oder sonstige vertragliche Zusage von Netze BW dar, die hierfür haftbar gemacht werden kann. Bei den Netzabdeckungsinformationen handelt es sich um Schätzwerte, die von der tatsächlichen Netzabdeckung abweichen können.
b. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die der/dem Nutzer*in im Zusammenhang mit dem Connectivity Service entstehen, haftet Netze BW nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht über die Nutzung des Connectivity Service ist die Haftung der Netze BW auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Netze BW ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei der Verletzung von Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz – hier gilt die gesetzliche Regelung des § 70 TKG.
c. Sollte Netze BW auf dem Connectivity Service Hyperlinks zu fremden Seiten im Internet gesetzt haben, liegen deren Inhalt und Aktualisierung nicht im Einflussbereich Netze BW. Netze BW hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt fremder Internetseiten, macht sich die Inhalte auf verlinkten fremden Seiten nicht zu eigen und ist für diese Inhalte nicht verantwortlich.
d. Netze BW haftet nicht für Unmöglichkeit seiner Leistungen oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Pandemien, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, behördliche Anordnungen, allgemeine Störung der Kommunikation) verursacht worden sind, die Netze BW nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Netze BW die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Netze BW zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem/der Nutzer*in infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung gegenüber Netze BW vom Vertrag zurücktreten.
11. Anpassung der allgemeinen Nutzungsbedingungen
a. Netze BW ist berechtigt, diese allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit die Änderungen den Nutzer*innen zumutbar und diese dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Gründe für eine Änderung können sein: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um existierende Merkmale der Leistungen weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen und um die künftige Funktionsfähigkeit der Leistungen sicherzustellen. Änderungen wird Netze BW den Nutzer*innen mindestens ein Monat vor dem Wirksamwerden der Änderungen in Textform mitteilen. Die Mitteilung in Textform erfolgt durch Übersendung der neuen allgemeinen Nutzungsbedingungen unter besonderer drucktechnischer Hervorhebung der vorgenommenen Änderungen.
Wenn die Nutzer*innen die Änderung nicht annehmen, sind sie berechtigt, den Vertrag innerhalb des Monats nach Bekanntgabe außerordentlich zu kündigen. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt.
b. Der/die Nutzer*in hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen zu erklären. Widerspricht der/die Nutzer*in nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folgen seines Schweigens wird Netze BW der/n Nutzer*in nochmals ausdrücklich hinweisen.
c. Widerspricht der/die Nutzer*in den vorgenommenen Änderungen, steht Netze BW ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Vertrag wird bis zum Ausspruch der Kündigung nach den dafür geltenden Bedingungen weitergeführt.
12. Schlussbestimmungen
a. Abweichende oder entgegenstehende eventuelle Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Das gilt auch für den Fall, dass der/die Nutzer*in auf seine Geschäftsbedingungen Bezug nimmt oder sie an Netze BW übermittelt und Netze BW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
b. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980).
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch im wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.
Kontakt
Netze BW GmbH
Schelmenwasenstaße 15
70567 Stuttgart
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart HRB 747734
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 200 335 418
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dirk Güsewell
Geschäftsführung:
Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann,
Bodo Moray, Steffen Ringwald
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: lorawan@netze-bw.de
LoRaWAN® und LoRa® sind Marken, die unter Lizenz der LoRa Alliance® verwendet werden.